Google nicht so böse wie gedacht!?

Anfang September gab es eine heiße Diskussion darüber, wie Google laut ihren Nutzungsbedingungen mit von ihren Nutzern bei Google Text & Tabellen oder einem anderen Dienst eingestellten Daten und Dokumenten umgeht. Damals war vor allem der Abschnitt 11.1 und daraus folgend 11.2 der deutschen Nutzungsbedingungen unter Beschuss, in denen es lautete, dass beim Einstellen von Dokumenten Google eine Lizenz erhält, um zum einen den Dienst selbst ermöglichen zu können, aber um zum anderen auch sich und seinen Partnern das Recht zu geben mit dem User Generated Content Werbung für die Google Dienste zu machen und diesen Content auch zu verbreiten.

In einem Artikel wies der Pressesprecher von Google Deutschland Stefan Keuchel damals darauf hin, dass die US-amerikanischen Terms of Service Vorrang bei der Auslegung haben. In denen fand man damals noch folgende Klausel in Abschnitt 4:

By submitting, posting or displaying Content on or through Google services which are intended to be available to the members of the public ….“ bzw. auf Deutsch: „Indem Inhalte durch Googles Services verbreitet, ausgestellt oder anderweitig öffentlich gemacht werden, erhält Google eine weltweite, nicht-exklusive und kostenfreie Lizenz, diese Inhalte mit dem Zweck zu reproduzieren, zu übernehmen, zu modifizieren, zu veröffentlichen und zu vertreiben, die Google Services zu promoten und zu verbreiten.“ Quelle 1

Die entsprechende Klausel ist inzwischen aus der US-amerikanischen Version gestrichen worden, da hiermit ja nur die unveröffentlichten Daten vor Googles Lizenz sicher waren. Hierfür wurde nun der Abschnitt 11.1 wie folgt geändert:

ALT

Ihre Urheberrechte sowie alle anderen Rechte, die Sie bezüglich der von Ihnen in den oder über die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte innehaben, verbleiben bei Ihnen. Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte. Diese Lizenz dient ausschließlich dem Zweck, Google in die Lage zu versetzen, die Services darzustellen, zu verbreiten und zu bewerben; sie kann für bestimmte Services, wie in den Zusatzbedingungen für die entsprechenden Services festgelegt, widerrufen werden.“
Quelle

NEU

Sie behalten das Urheberrecht und alle anderen bereits vorhandenen Rechte an dem Inhalt, den Sie auf dem oder über den Service einreichen, einstellen oder anzeigen. Durch das Einreichen, Einstellen oder Anzeigen von Inhalten erteilen Sie Google eine weltweit gültige, kostenlose und nicht-ausschließliche Lizenz an der Vervielfältigung, Anpassung, Änderung, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Anzeige und Distribution von Inhalten, den Sie auf dem oder über den Service einreichen, einstellen oder anzeigen. Diese Lizenz dient ausschließlich dazu, Google in die Lage zu versetzen, Ihnen den Service gemäß den Datenschutzbestimmungen zur Verfügung zu stellen.
Quelle

Die kritisierten Punkte „zu verbreiten“ und „zu bewerben“ wurden ersatzlos gestrichen – nun geht es also ausschließlich um die Bereitstellung des Services selbst, für den Google unweigerlich eine Lizenz des Nutzers braucht.

Sind die Google Apps nun angesichts dieser geänderten/angepassten Nutzungsbedingen in der Schul- und Hochschullehre bzw. zur Erstellung von Dokumenten jeglicher Art (privat oder geschäftlich) wieder zu empfehlen? Was spricht Eurer Meinung nach für und was gegen Google Apps?

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass ich bei den Recherchen zu diesem Beitrag (bisher noch) kein Medienecho hierzu gefunden habe. Sind nur schlechte Nachrichten über Google, interessante Nachrichten für die Presse/Blogosphäre?

Auch Google selbst scheint kein größeres Interesse daran zu haben die Bedenken bzgl. des Datenschutzes und Urheberrechts bei seinen Nutzern und Kritikern schnell zu beseitigen. Zwar hat man den ehemaligen Standardlink zu den Google Text & Tabellen AGB’s auf die zusätzlichen Bestimmungen umgeleitet, trotzdem findet man meines Erachtens nicht unmittelbar den Hinweis auf den geänderten Abschnitt 11.1, wenn man z.B. nur die Nutzungsbedingungen aufruft. Da ließt man schnell mal die alte Version und weicht verschreckt vor der Nutzung der Google Apps zurück (mir selbst so gestern passiert).

  1. 09.2007

Ein Gedanke zu „Google nicht so böse wie gedacht!?

  1. Spieleforschung.de

    Ich nutze viele der Googletools regelmäßig, mache mir gleichzeitig auch Gedanken über die Sicherheit meiner Daten. Wenn ein Computerprogramm damit Werbung individuell gestalten kann, ist das für mich ok, solange die Daten nicht auch von Menschen eingesehen werden bzw. weitergegeben werden.

    Wirklich wichtige Daten sollte man eh nicht online bearbeiten oder auf niedriger Sicherheitsstufe verschicken.

    Google bietet tolle Dienste an – wir sollten aber immer sehr wachsam sein.

    Falls Google Datenschandluder betreibt, so sollte die Reaktion aller Internetnutzer deutlich ausfallen.

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